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Vorupør-Portal Boards => Ferienhäuser => Thema gestartet von: Plümpermann am 13. März 2015, 03:01:16



Titel: Erwerb von Wohnhäusern/Ferienhäusern in Dänemark
Beitrag von: Plümpermann am 13. März 2015, 03:01:16
Der Erwerb eines Wohnhauses „helaarhuis“ ist entgegen der Landläufigen
Meinung, frei für alle Europäer.
Mann muss das Haus nur selbst bewohnen. Mann hat allerdings auch eine
Meldepflicht und eine Sozialversicherungspflicht (was zu Problemen führen kann)

Das heißt man muss wirklich dort Wohnen und darf nicht in Deutschland
angemeldet sein!!!

Bei einem Ferienhaus, Sommerhaus sieht das anders aus. Mann muss 5 Jahre in Dänemark gewohnt haben
und auch seine Steuern in Dänemark gezahlt haben.

http://www.tyskret.com/index.php?id=17&tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=4&tx_ttnews%5Btt_news%5D=24&cHash=d2e5441289be230018d73421b4a921ae
 (http://www.tyskret.com/index.php?id=17&tx_ttnews%5BsViewPointer%5D=4&tx_ttnews%5Btt_news%5D=24&cHash=d2e5441289be230018d73421b4a921ae)

Aber:



4. Sonderregeln für Sommerhäuser

Sommerhäuser sind dadurch gekennzeichnet, daß sie in einem Sommerhausgebiet liegen. Ein "Sommerhausgebiet" ist dabei eine der drei Zonen, in die Dänemark eingeteilt wird. Die Sommerhausgebiete liegen zumeist an der dänischen Küste.

Auch der Erwerb von Sommerhäusern durch Privatpersonen beurteilt sich immer nach dem Liegenschaftsgesetz. Für den Erwerb ist grundsätzlich eine Genehmigung durch das Justizministerium notwendig. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum Erwerb von Sommerhäusern an Ausländer erteilt, die nicht in Dänemark wohnhaft sind. Für EU-Staatsangehörige gelten hierbei keine Sonderregelungen.

Hinsichtlich der zulässigen Nutzung ist hierbei zu beachten, daß Sommerhäuser

• nicht als Ganzjahreswohnsitz genutzt werden dürfen, und
• ohne Genehmigung nicht gewerblich genutzt werden dürfen, d.h. eine
Vermietung ist ohne Genehmigung nicht zulässig.

Das Sommerhausgesetz verbietet darüber hinaus dem Erwerb eines Sommerhauses durch juristische Personen. Diese benötigen für den Erwerb eines Sommerhauses die Genehmigung des Umweltministeriums.

Auch für die Vermietung von Sommerhäusern, die gewerbsmäßig oder für mehr als ein Jahr gelten soll, ist eine Genehmigung des Umweltministeriums erforderlich.

http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/07/erwerb-von-grundbesitz.html (http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/07/erwerb-von-grundbesitz.html)

Ist nicht gerade einfach ein Haus in Vorupør zu erweben, da Urlaubsgebiet. :read:


Titel: Re: Erwerb von Wohnhäusern/Ferienhäusern in Dänemark
Beitrag von: Stefan am 24. August 2016, 09:45:51

Vielleicht ändert sich ja mal was. Interessanter Artikel


http://www.n-tv.de/reise/Daenen-fuerchten-deutsche-Urlauberinvasion-article18479181.html


Titel: Re: Erwerb von Wohnhäusern/Ferienhäusern in Dänemark
Beitrag von: OpaG am 24. August 2016, 09:16:32
Hei  ::wink:: Die Diskussion gibt es fast jedes Jahr,insbesondere dann wenn wiedermal länger Flaute auf dem dänischen Ferienhausmarkt herrscht.(mittlerweile wurde der Vorschlag wieder abgeschmettert  :mmhh: ). Das Dänische Parlament hat Angst vor einer " Invasion" ausländischer Ferienhausbesitzer .Durch die hohe Nachfrage würden die Preise extrem steigen,so das sich viele Dänen kein Ferienhaus mehr leisten könnten.(ob man das jetzt gut oder schlecht findet, sei dahin gestellt. Ich finde die Pseudoangst vor einer Ausländer "Invasion" schwachsinnig ) Viele Grüße aus DK Opa 👴