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Autor Thema: Strafticket in DK  (Gelesen 21391 mal)
äälsi
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mein Composter macht mich fertig


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« Antwort #15 am: 29. Juli 2007, 04:56:28 »

da relativiert sich wohl mal manch Fahrzeit
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ThyFan
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« Antwort #16 am: 29. Juli 2007, 05:18:01 »

Ich weiß nicht.
Diejenigen die sich an die Regeln halten haben doch nichts zu befürchten.
Diejenigen die mal erwischt wurden haben vielleicht schon gezahlt oder müssen es jetzt.
Diejenigen die aber durchs Land "jagen" nach dem Motto:

"Was solls, ich zahl das eh nicht! Die können das ja nicht einklagen!",


die sind jetzt fällig. Und das finde ich gar nicht so verkehrt.
Dänemark ist schließlich kein rechtsfreier Raum. Und wenn wir uns dort aufhalten wollen, müssen wir auch die die weniger angenehmen Seiten in Kauf nehmen.
Ok - bis jetzt hats mich auch noch nicht erwischt. Da hab ich leicht reden. Wenn's denn mal soweit ist werde ich wohl anders darüber denken.

TF 

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äälsi
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Däne
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mein Composter macht mich fertig


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« Antwort #17 am: 29. Juli 2007, 05:22:29 »

Und das finde ich gar nicht so verkehrt.
Dänemark ist schließlich kein rechtsfreier Raum.

TF 



das ist unbestritten richtig und sollte hier auch nicht bagatellisiert sein/werden
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VorupoerSchwabe
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« Antwort #18 am: 29. Juli 2007, 05:26:10 »

Und das finde ich gar nicht so verkehrt.
Dänemark ist schließlich kein rechtsfreier Raum.

TF 



das ist unbestritten richtig und sollte hier auch nicht bagatellisiert sein/werden

Hab ich ja auch nie vorgehabt!!!
Werd halt anstatt 25 km/h nur noch 15 km/h schneller fahren!!! 
Das 1ste URLAUBSPLøRRE am STRAND ist das RISIKO schon wert...
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Bier ist der überzeugendste Beweis
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liebt und ihn glücklich sehen will
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(1706-1790 Amerikanischer Staats
ThyFan
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« Antwort #19 am: 29. Juli 2007, 05:27:47 »

Richtig heftig wirds doch erst dann, wenn unsere dann sagen:

Soooo, Sie sind also in DK 125 km/h gefahren? Ja dann gehen Sie doch in Deutschland erstmal 4 Wochen zu Fuß. Und 4 Punkte lassen wir Ihnen auch noch zukommen.

Das trau ich unserer Obrigkeit schon zu.

TF 
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hendrik
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stenbjerg 19.09.2013


« Antwort #20 am: 29. Juli 2007, 05:37:46 »

ausserdem gehört die anreise doch auch zum urlaub, und ob ich jetzt 10 oder 11 std brauche ist doch egal. mein lappen ist mir zu wertvoll und mein geld kann ich besser ausgeben...
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dergoeteborger
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« Antwort #21 am: 29. Juli 2007, 06:06:16 »

ausserdem gehört die anreise doch auch zum urlaub, und ob ich jetzt 10 oder 11 std brauche ist doch egal. mein lappen ist mir zu wertvoll und mein geld kann ich besser ausgeben...



 genau Hendrik !  so siehts aus.
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ecki
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Ølbær, ( Cervisia Ursus) steht unter Naturschutz


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« Antwort #22 am: 30. Juli 2007, 12:28:40 »

Jau Hendrik, absolute Zustimmung! Uns geht es garnicht darum so schnell wie möglich nach Nørre zu kommen. Dänemark ist ja nicht nur in Vorupør schön! Schöne Landschaften und kleine Nebenstraßen laden dazu ein, gemütlich durch die Gegend zu rollen. Das machen und geniessen wir und wenn ich dann nicht Bleifuß fahre, habe ich als Fahrer auch etwas davon, selbst wenn die Anreise dann 13 Stunden dauert. Grin

Hilsen fra Herne
Ecki Ølbær

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Wenn ich an Nørre denke ...
winzling
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« Antwort #23 am: 31. Juli 2007, 11:17:33 »

bin ganz eurer meinung, man muss nich rasent ans ziel kommen, sondern gemütlich geht es viel besser
trotzdem werde ich die brücken im auge behalten   
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joe
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ischwøøør


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« Antwort #24 am: 31. Juli 2007, 12:42:10 »

tempomat auf plus 10, beine hoch, rauskucken und genießen! so gehts am besten  Smiley

 
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hamburger jung
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Smokey unser Sonnenschein


« Antwort #25 am: 31. Juli 2007, 12:53:19 »

Jo das ist auch meine Meinung Cheesy Bloß ich habe keinen Tempomat und die Landschaft ist Wirklich schön  Smiley
Außerdem ist Urlaub und keine Flucht  und wer hat schon Lust mit denen  police
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"Lebe jeden Tag, als wäre es dein letzter.
Irgendwann wirst du recht behalten"
myrrh59
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« Antwort #26 am: 06. August 2007, 06:57:27 »

Hi!
Uns wollte letzes Jahr ein Wächter auch 510 DKK abknöpfen. Als ich ihn aber auf die unfaire Art und Weise hingewisen habe, hat er mir eine Parkscheibe gegeben und hat den Strafzettel zerrissen. Wie: Er wartete in einem Versteck auf Kunden (ALDI Thisted) bis die Kunden im Laden waren und hat dann ein Knöllchen  an die Scheibe geheftet.
Wohlgemerkt, beim ALDI in Thisted handelt es sich um eine private Parkraumbewirtschaftung, zu der es sogar eine offizielle Stelle im Kopenhagen gibt, bei der man sich beschweren kann.
An die Poster mit der Meinung...selbst in Schuld: Es steht in gar keinem Verhältnis, keine Parkgebühr, aber dann mit 510 DKK zuschlagen. Ein bißchen weniger tät´s auch. Ich finde es unverschämt. Verhältnismäßigkeit der dinge nennt man das.
Nachdem wir nach dem anbringen der Scheibe noch ein paar mal dort geparkt haben, habe ich jedesmal den Wächter auf die ordnungsgemäß angebrachte Scheibe hingewiesen, natürlich gab es jedesmal ein gesundes Schmunzeln beiderseits.  :lachwech:Offizielle Knöllchen würde ich jederzeit sofort bezahlen, "private" erst mal liegenlassen.
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Stefan
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« Antwort #27 am: 07. September 2010, 07:46:08 »

Aus aktuellem Anlass:

Auch weiterhin können Straftickets aus EU Ländern (ausser Österreich) getrost weggeschmissen werden.Die geplante Regelung, ab Oktober diese Gelder einzuziehen, ist durch ein Einwand der "Linken" gescheitert und bis auf weiteres verschoben worden.Diese gilt für "Blitzen oder Parktickets etc".
Wer alledings vor Ort erwischt und angehalten wird, der wird glaube ich nicht drum rum kommen!

Hier ein Artikel vom Sommer, im TV heute aber gehört, dass das weiterhin gültig ist.Totz allem, am besten:

IMMER SCHÖN GESETZESTREU FAHREN

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide verzögert sich und wird nicht – wir berichteten – zum 01.10.2010 erfolgen.

Grund ist der Antrag und die Genehmigung eines Berichterstattergesprächs durch “Die Linke”, um erneut verfassungsrechtliche Fragen diskutieren zu können. Trotzdem rechnet das Bundesjustizministerium mit einer Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses noch in diesem Jahr.

Die Umsetzung ermöglicht, dass Bußgeldbescheide aus anderen EU-Ländern in Deutschland ab einem Betrag von 70,- EUR vollstreckt werden können.

Trotzdem ist schon jetzt Vorsicht geboten: Bußgeldbescheide aus EU- Ländern, die nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes erlassen werden, können vollstreckt werden. Dies betrifft insbesondere Verstösse, die im Sommer 2010 begangen wurden.

Problematisch indes bleibt die Vollstreckung österreichischer Bußgeldbescheide. Sofern man eine Strafverfügung (= Österreichisches Pendant zum deutschen Bußgeldbescheid) wegen Nichtbenennung des Fahrers erhält, so ist aktuell eine Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich, weil sie gegen tragende verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt, da niemand dazu verpflichtet ist, sich selbst oder Angehörige zu belasten.

Hintergrund:

Nach österreichischem Recht ist der Halter dazu verpflichtet, die sog. “Lenkerauskunft” zu erteilen. Ein Aussageverweigerungsrecht, wie es das deutsche Recht kennt, steht dem Fahrer hier nicht zu. Dies gilt auch bei ausländischen Fahrzeughaltern. Dennoch wird die Strafverfügung dem Fahrer in Deutschland zugestellt. Bezahlt er nicht, droht zwar  - aktuell – keine Vollstreckung in Deutschland. Solange allerdings die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann die Strafverfügung bei Wiedereinreise in Österreich jederzeit mit allen Konsequenzen vollstreckt werden.
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http://stefan-heidemann.magix.net/

Nichts befreit einen Menschen und erweitert seine von der Natur gegebenen Instinkte so sehr wie das Reisen
(Mark Twain)
Stefan
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« Antwort #28 am: 25. September 2010, 09:19:20 »

nun kommts doch.Zahlen muss man ab bald grundsätzlich.Siehe heutiger Bericht in zeitung:

Bielefeld. Mit dem Auto in den Urlaub–
vonDeutschlandbisnach Frankreich
oder Spanien. Die Sonne scheint,
die Autobahn ist frei – da kann auch
das Blitzen des Radargeräts die Urlaubsstimmung
nicht vermiesen. In
Südfrankreich 30 Stundenkilometer
zu schnell gefahren – kein Problem:
Wer sich als deutscher Autofahrer im
Ausland ein Knöllchen einhandelte,
brauchte bisher kaum Konsequenzen
fürchten. Jetzt sollen Bußgelder EUweit
eingetrieben werden.
Ursprünglich sollte der„EU-Rahmenbeschluss
über die Anwendung des
Grundsatzes gegenseitiger Anerkennungvon
Geldstrafen und -bußen“zum
1. Oktober umgesetzt werden. Da die
Partei „Die Linke“ noch verfassungsrechtliche
Fragen diskutiert sehen
wollte, passierte das Gesetz erst gestern
den Bundesrat. Demnach wird es zwar
nicht nächste Woche, aber noch in diesemJahr
in Kraft treten.
Der Beschluss umfasst alle Vergehen,
die ein Bußgeld oder eine Geldstrafe zur
Folge haben, unmittelbar betroffen sind
aber vor allem Autofahrer undBußgeldstellen.
In Zukunft sollen deutsche Fahrer
auch für Vergehen im EU-Ausland
belangt werden.Umgekehrtkönnenausländische
Verkehrsrowdys, die in
Deutschland auffällig werden, zur Zahlung
gezwungen werden.
Bisher scheiterte oft schon der Versuch,
die Strafzettel ausländischen Verkehrssündern
zuzustellen. Ein Vollstreckungsabkommen
gab es nur mit Österreich.
„Wenn wir die Bußgeldbescheide
verschicken,bekommenwir sie oft ungeöffnet
zurück“, sagt BurkhardSchwannecke
von der Kreisverwaltung Höxter.
Sprachproblemeundfehlende Kooperationmit
den Heimatländern der Fahrer
führten dazu, dass nur wenige ihr Bußgeld
bezahlten. Ausländische Täter
konnten ohne Folgen die Zahlung verweigern
– die Staatshoheit verbietet es,
in anderen Ländern zu vollstrecken. Die
Folge: viele unbezahlte Bußgelder, die
denkommunalenKassen fehlen.
Schon bevor das Gesetz in Deutschland
in Kraft tritt, sollten Autofahrer im
Urlaubaufpassen: „Die gesetzlichen Fristen
für die Zustellung eines Bußgeldbescheides
sind in vielen EU-Ländern länger,
teilweise bis zueinem Jahr“, sagtMaximilianMaurer
vom ADAC. Wer jetzt
geblitzt wird und den Bescheid erst in
Monatenbekommt,musstrotzdem zahlen.
Zwar betrifft die europaweite Zusammenarbeit
erst Delikte ab 70 Euro,
doch die GeldbußenimEU-Ausland liegen
oft höher als in Deutschland. Wer
20 Stundenkilometer zu schnell fährt,
zahlt hierzulande bis zu 35 Euro. In den
Niederlanden kostet das Vergehen
schon mindestens 100 Euro, in Schweden
280 Euro oder mehr.
Den Kommunen bringt das neue Gesetz
voraussichtlich kein Geld. Zuständige
Behörde für die Prüfung und
Durchführung der Vollstreckung ist das
Bundesamt für Justiz in Bonn. Das bezahlte
Bußgeld fließt in die Bundeskasse
oder bei Strafverfahren in die jeweilige
Landeskasse. „Wir haben die Forderungen
ja erst begründet“, sagt Josef Hardes,
Leiter des Straßenverkehrsamtes Paderborn.
„Da sollte wenigstens ein Teil
des Geldes an uns zurückgehen.“ Klaus
Strebow vom Ordnungsamt Bielefeld
hofft auf den positiven Effekt des Gesetzes:
„Es geht darum, ein Höchstmaß an
Verkehrssicherheit zu gewährleisten
und die Leute zu belangen, die unsere
Verkehrsregelnmissachten.“
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« Antwort #29 am: 11. Juni 2012, 07:47:30 »

Und das finde ich gar nicht so verkehrt.
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