Hej Meeresfreund
Ab 1. Juli 2014 gab es in Dänemark ein "neues", entschärftes Hundegesetz. Die Rasseliste ist unverändert (leider ! Gefährlich ist nicht die Rasse an sich, sondern die Kombination aus Hund und Besitzer.
) Das Verbot betrifft die Einfuhr, Haltung und Zucht von 13 als "gefährlich" eingestuften Hunderassen, die sogenannte Rassenliste: Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak und Šarplaninac. Bei Mischlingen und Hunden ohne Papiere gilt die umgekehrte Beweislast, d.h. der Halter muss nachweisen, dass sein Hund kein "Listi" ist. Dafür wurde das alte Gesetz aus 1872 aufgehoben: Grundbesitzer dürfen streunende Hunde nicht mehr erschießen und nach Beißattacken wird ein Sachverständiger (meist Tierarzt) mit einbezogen ,dieser soll nun entscheiden, ob die Beißerei durch ein natürliches Verhalten der Hunde entstanden ist oder nicht.Der Halter erhält dann mögliche Auflagen wie z.b. den Hund nur an der Leine zuführen oder nur noch mit Maulkorb zuführen( Das Tier wird nicht eingeschläfert). Die Änderungen sind erfreulich aber nicht ausreichend .Das neue Hundegesetz räumt einige Missverständnisse der Vergangenheit aus und schützt die Vierbeiner noch besser als bislang. Dass die Politiker hinsichtlich der 13 verbotenen Rassen nicht auf die Experten gehört haben ist sehr bedauerlich ...
Viele Grüße Opa