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Autor Thema: Ferienhaus kaufen?  (Gelesen 19426 mal)
tori
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« am: 08. Juni 2005, 05:54:35 »

Halllo Ihr Experten,

sicherlich stand jeder von uns schon einmal vor diesen Glaskästen, in denen (mehr oder weniger verständlich) die unterschiedlichsten Ferienhäuser in den verschiedensten Kategorien angepriesen werden. Wer hat da nicht schon einmal gedacht, "Och so'n eigenes Haus hier wäre ja auch nicht schlecht". Jetzt mal finanzielle Überlegungen beiseite, wißt Ihr was es für Regelungen, Probleme bzw. Hürden  geben wird, wenn man als German in Nörre ein Haus kaufen und als Fereinhaus nutzen möchte? Sorry, hab da leider keine Ahnung von...
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„Der Weg zum Ziel beginnt an dem Tag, an dem du die hundertprozentige Verantwortung für dein Tun übernimmst.“

Dante Alighieri
Crazykeks
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« Antwort #1 am: 09. Juni 2005, 11:11:05 »

Also eigentlich wäre das wieder ein Thema für den Vorortreporter Wilma  cheesy

Aber ich könnte mir vorstellen, wenn du als deutscher in Dänemark schon nicht ohne weiteres bauen darfst, dann wird es bestimmt auch beim kauf eines Hauses die eine oder andere Hürde geben.

Ich schätze, wenn überhaupt darfst du nur Eigennutzung betreiben..also spich vermieten is tabu...

Aber sicher bin ich da nich...aber interessantes Thema

Grüßle

Andi
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Duenenkind
Gast
« Antwort #2 am: 09. Juni 2005, 08:21:34 »

Kaufen darf man als Deutscher in Dänemark nur (so war es jedenfalls vor ein paar Jahren) wenn de Renter bist oder Du dort richtig wohnst mit Job usw.. Es gab super viel zu beachten. Meine Eltern hatten dies vor ein paar Jahren mal vor.  Werde aber nochmal nachfragen und die dänischen Freunde meiner Eltern befragen. smiley
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Crazykeks
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« Antwort #3 am: 09. Juni 2005, 09:01:16 »

Ich warte noch auf den Moment, wo hier in diesem Forum mal irgendjemand keine Antwort auf eine Frage hat...lach

Herrlich..mal ehrlich Leute..wo gibts das noch..wahnsinn

Grüßle

Andi
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hendrik
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stenbjerg 19.09.2013


« Antwort #4 am: 25. September 2006, 09:17:23 »

Hallo,
bin am Samstag grade aus NV zurückgekommen und habe auch vorm Glaskasten gestanden und im Kopf schon den Finanzplan erstellt. Im Gespräch mit anderen Gästen erfuhr ich folgendes.
Zum Hauskauf muß man entweder fest und mit Job dort leben - quasi einwandern
oder aber Rentner sein und mindestens 50 Tage im Jahr dort leben, wie das kontrolliert wird weiß ich nicht.
Die Dänen wollen einfach verhindern, dass ihr schönes Land von AUsländern zugebaut wird. Hier geht es wahrscheinlich noch nicht mal um den Privatmann und seinen Traum vom Ferienhaus, sondern eher um finanzkräftige Investoren.

Eine Möglichkeit an ein Haus zu Kommen sind wohl dänische Freunde als Mittelsmänner, oder der eigene Opa muss es kaufen...
Gruß
Hendrik
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Stefan
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« Antwort #5 am: 10. September 2007, 08:32:41 »

Hej

altes Thema, hier par sinnvolle Infos zum Hauskauf in DK:

Wer sich den Traum vom eigenen Reetdachhaus am Meer erfüllen möchte, muss zunächst zahlreiche juristische Hürden überwinden. Nur EU-Bürger, die das ganze Jahr über in Dänemark leben und dort auch regelmäßige Einkünfte nachweisen können, dürfen Grundbesitz erwerben. Wer keinen festen und dauerhaften Wohnsitz in Dänemark hat und auch früher nicht schon für mindestens fünf Jahre im Land ansässig war, braucht eine Sondergenehmigung des dänischen Justizministeriums.

Da das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum Erwerb von Ferienhäusern an Ausländer erteilt, ist die einfachste und häufig einzige Möglichkeit, in Dänemark ein Haus zu erwerben, folglich die Umsiedlung in das skandinavische Königreich. Mittlerweile haben schon 20.000 Deutsche, Pensionäre, aber auch Berufstätige, ihren ständigen Wohnsitz in Dänemark.

Für detaillierte Informationen sollten sich Interessierte an das dänische Justizministerium wenden: www.jm.dk

Weitere Hinweise zum Immobilienerwerb in Dänemark finden Sie unter www.danemark.org (Rubrik: Wirtschaft u. Verkehr).

Wer letztlich alle juristischen Hürden genommen hat, kann sich unter www.immonet.de auf die Suche nach seiner Traumimmobilie machen.


gruss
stf

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Nichts befreit einen Menschen und erweitert seine von der Natur gegebenen Instinkte so sehr wie das Reisen
(Mark Twain)
Wilma
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Vorupørwiederkommer??? Vorupørbewohner :)


« Antwort #6 am: 10. September 2007, 09:05:25 »

Bißchen Senf:
Es wird unterschieden zwischen einem Wohnhaus (Ganzjahreshaus = helårshus) und einem Sommerhaus. Das definiert die Kommune und hängt wohl u.a. von der Lage ab. Ein Wohnhaus kann man kaufen, sobald man seinen Wohnsitz nach DK verlegt hat (Aufenthaltsgenehmigung), ein Sommerhaus (soviel ich weiß, ohne Garantie) nur mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder als Nydansker; wer also die Staatsbürgerschaft erworben hat.

 Smiley ich könnt also jetzt ein Wohnhaus erwerben und es Euch vermieten und mir damit ne goldene Nase verdienen...   Grin
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joe
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ischwøøør


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« Antwort #7 am: 11. September 2007, 08:34:56 »

wilma da wirst du mit mir keinen spaß haben. befrage mal jan brusgaard zum thema mängelliste Wink

 

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tori
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« Antwort #8 am: 11. September 2007, 04:56:13 »

Bißchen Senf:
Es wird unterschieden zwischen einem Wohnhaus (Ganzjahreshaus = helårshus) und einem Sommerhaus. Das definiert die Kommune und hängt wohl u.a. von der Lage ab. Ein Wohnhaus kann man kaufen, sobald man seinen Wohnsitz nach DK verlegt hat (Aufenthaltsgenehmigung), ein Sommerhaus (soviel ich weiß, ohne Garantie) nur mit einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder als Nydansker; wer also die Staatsbürgerschaft erworben hat.

 Smiley ich könnt also jetzt ein Wohnhaus erwerben und es Euch vermieten und mir damit ne goldene Nase verdienen...   Grin

Bin ziemlich ahnungslos, aber: Brauche ich für DK als Europäer noch eine Aufenthaltsgenehmigung? Ich dachte, wir habe eine europaweite Freizügigkeit, die überall national umgesetzt wurde. Da kann die Genehmigung, also die Titelpflicht doch auch in DK höchstens noch deklaratorische Bedeutung haben, oder? (Damit die Ordnungsbehörden sehen können, seit wann derjenige bereits da ist).

Ansonsten stecken wohl nationale Interessen dahinter, dass jeglicher Erwerb von Grund und Boden so schwer zu erreichen ist und einen echten Aufenthalt mit sich bringen muss. An sich ist auch das mit der Freizügigkeit schwer in Einklang zu bringen, andererseits kann ich den Standpunkt gut verstehen.

Danke für den Tip mit der Unterteilung, Wilma!
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Dante Alighieri
Wilma
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Vorupørwiederkommer??? Vorupørbewohner :)


« Antwort #9 am: 11. September 2007, 05:41:34 »

wilma da wirst du mit mir keinen spaß haben. befrage mal jan brusgaard zum thema mängelliste Wink

 

Ach, Cheffe, vor dir hab ich soviel Respekt, ich trau mich doch gar nicht, an dich zu vermieten....... 

@ tori: die Regelung mit der Aufenthaltsgenehmigung gilt hier natürlich für alle Ausländer. Gehandhabt wird es so, daß EU-Bürgern diese Genehmigung nicht verwehrt wird, wenn sie Einkommen oder Vermögen nachweisen können. Da müßte man schon mit internationalem Haftbefehl gesucht werden o.ä. Im Unterschied zu allen anderen Ausländern brauchen EU-Bürger selbstverständlich keine Arbeitserlaubnis. So ist die Freizügigkeit schon umgesetzt, aber so, daß es dieses kleine Land nicht überfordert.

Hilsner fra Vorupør
Wilma
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joe
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« Antwort #10 am: 11. September 2007, 06:42:38 »

Ach, Cheffe, vor dir hab ich soviel Respekt,

da wärst du hier die erste  Roll Eyes

 
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ecki
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Ølbær, ( Cervisia Ursus) steht unter Naturschutz


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« Antwort #11 am: 11. September 2007, 06:54:24 »

Ach, Cheffe, vor dir hab ich soviel Respekt,

 

Hilsen fra Herne
Ecki Ølbær
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Wenn ich an Nørre denke ...
mela
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« Antwort #12 am: 12. September 2007, 10:25:10 »

Hej tori...

ich hab da mal was gefunden...(allerdings in einem anderen Forum Grin)

Richtlinien für den Kauf von Immobilien in DK


1.) Die Hauptregel


Um Immobilien in Dänemark zu kaufen zu können muß man als Ausgangspunkt ­ ohne Rücksichtnahme auf Staatsbürgerschaft ­ wenigstens 5 Jahre in Dänemark Aufenthalt gehabt haben. (festen ersten Wohnsitz)
Bei Anmeldung einer Auflassungsurkunde mit Antrag auf Eintragung ins dänische Grundbuch, muß der Käufer eine eidesstattliche Erlärung über den Umfang seines bisherigen Aufenthaltes in Dänemark geben.


2.) Die Ausnahmen


Alle anderen Personen, Gesellschaften und deres gleichen müssen eine Genehmigung haben vom dänischen Justizminister um Immobilien in Dänemark zu kaufen. Diese Genehmigung muß spätestens 6 Monate nach der Übertragung eingereicht worden sein.


Von dieser Regel gibt es durch EU-Richtlinien folgende Ausnahmen, nur für EU Bürger:


Die dänischen Regeln beinhalten eine Beschreibung von 3 Gruppen/Sorten von Personen und Gesellschaften, die in Frage kommen könnten. Die Bedingungen sind verschieden für jede einzelne Sorte und Gruppe.


Ausnahme 1:
Arbeitnehmer, die Staatsbürger eines EU Staates und als Lohnempfänger in Dänemark beschäftigt sind, oder die eine EU Aufenthaltgenehmigung haben.


Die ersterwähnten Arbeitnehmer müssen eine Arbeitgebererklärung (EU Aufenthaltsgenehmigung) vorzeigen können oder Namen und Adresse vom Arbeitgeber mitteilen.


Die letztlich erwähnten Arbeitsnehmer sind normalerweise in einem anderen EU Staat beschäftigt. Diese Personen sollten vor dem Kauf von Immobilien einen Antrag stellen auf Aufenthaltgenehmigung gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen.
Nach diesen Regeln hat man ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung als EU Bürger, die nicht ihr Geld in Dänemakr verdienen, wenn nachgewiesen wird, dass der Antragsteller und seine Familie über Einnahmen von z.B. Rente, Gehalt oder andere Mittel verfügt, die mindestens mit der dänischen
Mindest - Sozialhilfe vergleichbar sind. (§ 37 Dänisches Sozialgesetzbuch)


Es ist übrigens auch eine Bedingung, dass die Immobilie als erster alljährlicher Wohnsitz genutzt wird, was die dänischen Behörden (sprich Polizei) auch kontrolliert.


Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung sollte vor dem Kauf der Immobilie gestellt werden.


Ausnahme 2:
EU Bürger und/oder Gesellschaften von Ländern der EU , die sich wirtschaftlich betätigt haben oder dasselbe in Dänemark planen, oder die von ihrer Hauptniederlassung in einem anderen EU Land aus eine Agentur oder Zweigstelle in Dänemark errichten oder Dienstleistungen anbieten wollen.


Es ist eine Bedingung, dass der Kauf von Immobilien eine Voraussetzung der wirtschafltlichen Tätigkeit oder de Lieferung der Dienstleistung zu sein hat.


Es ist übrigens bei Kauf von Immobilien für Gesellschaften notwendig, dass die Zweigstelle beim Dänischen Gesellschaftsregister registriert wird.
Es ist ratsam, im voraus die betroffenen Behörden um Genehmigung zu beantragen um sicher zu sein, dass die geplante wirtschaftliche Tätigkeit von der Immobilie ausgeübt werden darf und kann und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen.


Ausnahme 3:
Anderen Personengruppen als Arbeitnehmer Selbstständige sind laut EU Ratsdirektive freie Beweglichkeit zugesichert worden, im Rahmen der EU. Es dreht sich um Rentner, Studenten usw., die laut dieser Richtlinie ein Recht auf Aufenthalt beanspruchen können, jedoch unter den gleichen finanziellen Voraussetzungen wie unter Ausnahme 1.
Die Einnahmen müssen von jeweiligen Heimatland erfolgen, um zu vermeiden, dass diejenigen dem dänischen Staat zur Last fallen, wenn sie sich in Dänemark niederlassen.



Ferienhäuser:
Keine von den oben erwähnten Personen/Gruppen haben die Möglichkeit, in Dänemark eine Freizeithaus zu erwerben, ohne die Genehmigung vom Justizministerium oder ohne die Bedingung zu erfüllen, im Hinblick auf fünf-jährigen Aufenthalt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, von dieser Vorschrift Ausnahmen zu machen, in dem Personen mit besonderen Beziehungen/Bindungen an Dänemark nach kürzerer Zeit mit Aufenthalt ein Freizeithaus erwerben können. Es ist jedes Mal eine gegenständliche Entscheidung wofür es keine allgemeinen Richtlinien gibt. Es gäbe jedoch die Feststellung, dass viele deutsch/dänische grenzüberschreitende familiäre Beziehungen eine brauchbare Begründung darstellen.


ist ein bisschen lang geworden... Grin
aber ich stell dir mal den link rein da kannst du alles in Ruhe nachlesen...
http://www.dk-forum.de/forum/ftopic11737.html

  man muss sich ja fortbilden...
  mela

PS: Ansonsten brauchst du keine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Du als Arbeitnehmer rüber gehst, sondern nur einen Aufenthaltsbeweis...(opholdsbevis) Das beweist den Aufenthaltsrecht... allerdings auch nur, wenn Du dort nicht nur arbeitest, sondern auch wohnst... Grin
« Letzte Änderung: 12. September 2007, 10:32:53 von mela » Gespeichert

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« Antwort #13 am: 15. September 2007, 08:01:21 »

@ mela:

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ist doch beruhigend, zu sehen, dass der Amtsschimmel nicht nur in Deutschland recht fleissig wiehert.
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« Antwort #14 am: 16. September 2007, 07:20:46 »

gerne doch... Smiley
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