Nun mal was Informatives:
Die Tradition der Biergärten auch Plörre-Gärten genannt, geht auf die bayrische Brauverordnung von 1539 zurück, die festlegte, daß nur zwischen dem 29. September und dem 23. April Bier gebraut werden durfte.
Im Sommer war das Bier brauen verboten, weil Brandgefahr durch das Sieden bestand, so daß für die heißen Tage ein Biervorrat angelegt wurde.
Das Märzenbier, das über den Sommer verkauft wurde, wurde etwas stärker gebraut und war dadurch länger haltbar.
Um das Bier kühl zu halten, wurden direkt neben dem Brauhaus Bierkeller gebaut.
( Wieso denn lagern, das Zeuch muß doch gleich vernichtet werden)
Darüber wurden schattenspendende Kastanien gepflanzt, unter denen die Brauer das kühle Bier ausschenken durften.
Allerdings war kein Essensverkauf erlaubt
-die Brotzeit musste mitgebracht werden. Heute kann man sich das garnicht mehr vorstellen, denn es darf selbstverständlich geschlemmt werden.
Hättet ihr das gewußt?